Ernährungstherapie

Ernährungstherapie wendet sich an Kranke, die nach dem Auftreten oder der Verschlimmerung von Krankheiten ihre Situation durch eine Änderung des Ernährungsverhaltens positiv beeinflussen möchten. Dies sind in erster Linie Stoffwechselstörungen (wie Diabetes, Blutfette, Harnsäure), Störungen der Verdauungsorgane (Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm) oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Aber auch chronische Erkrankungen wie Lungen- oder Nierenschäden, Krebs oder Allergien können durch eine veränderte Ernährung positiv beeinflusst werden.

Bei einer Ernährungstherapie erhalten Sie eine verbindliche, individuelle Anleitung zu nutritiven, wissenschaftlich fundierten Maßnahmen in einem therapeutischen Gesamtkonzept bei ernährungsabhängigen Erkrankungen (wie z.B. Diabetes, Adipositas, Nahrungsmittelunverträglichkeiten) und krankheitsbedingten Ernährungsproblemen (wie z.B. chronische Erkrankungen wie Lungen- oder Nierenschäden, Krebs oder Allergien). Wir verfolgen dabei ein individuelles Therapieziel und erstellen einen individuellen Therapieplan.

Ernährungstherapie umfasst die Erstellung individueller Ernährungspläne und verhaltenstherapeutische Maßnahmen unter Einbeziehung Ihrer sozioökonomischen, familiären und beruflichen Bedingungen. Besondere Berücksichtigung findet hierbei Ihre persönliche Lebensqualität mit dem Ziel, diese zu erhalten bzw. zu verbessern. Dies setzt eine längerfristige Führung und Betreuung voraus.

Wir stützen uns bei Ihrer Ernährungstherapie auf aktuelle, wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sowie auf Leitlinien und Empfehlungen der entsprechenden Fachgesellschaften. Ernährungstherapie kann den eventuell notwendigen Einsatz von Medikamenten, Nahrungszusätzen und/oder künstlicher Ernährung beinhalten. Dies gehört ausschließlich unter ärztliche Verordnung und Regie. Hinweis: durch politische Entscheidungen sind weder Medikamente noch Nahrungsergänzungen zu Lasten einer Krankenkasse rezeptierfähig, noch können sie steuerlich geltend gemacht werden. Ausnahmen bestehen nur bei wenigen Erkrankungen (z.B. der "eingeschränkten Fähigkeit zur Nahrungsaufnahme" und Versorgung mit einer PEG)

Sollten Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 SGB V [11 KB] von Ihrem Hausarzt erhalten haben, können Sie diese zusammen mit der Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Gerne erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie zusammen mit der Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Hausarzt vorab bei Ihrer Krankenkasse zur Klärung der Kostenübernahme einreichen können.

Bitte folgen Sie den Hinweisen zu Anmeldung und Kosten [229 KB] . Für die erste Beratung ist es außerdem hilfreich, wenn Sie die für Ihre Fragestellung wichtigen Anamnesebögen bereits ausgefüllt mitbringen können. Vielen Dank.

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